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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltung dieser Bedingungen
  2. Vertragsabschluss
  3. Pläne und Unterlagen
  4. Preise und Zahlung
  5. Mehr-, Minderlieferungen
  6. Liefertermine, Verzug
  7. Versand, Gefahrenübergang
  8. Untersuchungs- und Rügepflicht
  9. Garantieleistung, Mängelhaftung
  10. Schadensersatzansprüche
  11. Gültigkeitsklausel
  12. Erfüllungsort

Geltung dieser Bedingungen

Sämtliche zwischen uns und dem Käufer abgeschlossenen Kaufverträgen werden nachstehende Lieferbedingungen zugrunde gelegt. Für alle Geschäfte gelten nur unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Einkaufsbedingungen des Bestellers, die mit diesen Bedingungen im Widerspruch stehen, sind unwirksam, auch wenn wir dem Inhalt nicht ausdrücklich widersprochen haben. Alle Angebote sind freibleibend und gelten nur für sofortige Abnahme

Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir nach Eingang einer Bestellung diese schriftlich bestätigt haben (Auftragsbestätigung). Ergänzungen und Abänderungen oder mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Ebenso bedürfen Abgaben über die Zusicherung bestimmter Eigenschaften der schriftlichen Bestätigung.

Pläne und Unterlagen

Die in Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen und dergl. enthaltenen Angaben über Masse, Gewichte, Leistung, Tragfähigkeit usw. sind annähernd und unverbindlich; sie sind technischen Änderungen unterworfen. Eine Verpflichtung zur Benachrichtigung über Änderungen besteht nicht. Verbindlich sind derartige Angaben nur dann, wenn im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Alle zugesandten Unterlagen dienen nur der Orientierung des Bestellers und dürfen an Dritte nicht weitergegeben werden.

Preise und Zahlung

Sämtliche Preise gelten ab 77736 Zell am Harmersbach, ausschließlich Mehrwertsteuer. Sie schließen auch Verpackung, Fracht , Porto und Wertversicherung nicht ein. Erhöhte Kosten dieser Art gehen auch bei Teillieferungen und Eilsendungen zu Lasten des Käufers. Die Verpackung wird zweckentsprechend gewählt und nicht zurückgenommen. Wir behalten uns vor, eine Preiserhöhung vorzunehmen, wenn nach dem Abschluss des Kaufvertrages die Materialpreise oder die Löhne gestiegen sind und wenn uns Wechselkursänderungen hierzu zwingen; es gilt dann der am Tag der Lieferung gültige Preis. Diese Regelung gilt auch für Abschlussaufträge. Falls nicht anders auf der Rechnung vermerkt, sind Warenlieferungen innerhalb von 10 Tagen mit 2% Skonto, innerhalb von 30 Tagen rein netto auf unser Konto zu zahlen. Abzüge für Porto usw. können nicht anerkannt werden. Der Besteller ist weder zur Zurückhaltung von Zahlungen wegen Gegenansprüchen, die nicht auf diesem Vertragsverhältnis beruhen, noch zur Aufrechnung mit von uns bestrittenen oder noch nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge. In diesen Fällen sind wir außerdem berechtigt, nur noch gegen Nachnahme, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu liefern sowie nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.

Mehr-, Minderlieferungen

Bei Sonderkonstruktionen sind Stückzahlabweichungen bei jeder Lieferung bis 5% gestattet.

Liefertermine, Verzug

Werden wir am rechtzeitigen Erbringen der Leistungen durch unvorhersehbare oder unverschuldete Ereignisse gehindert, die bei zumutbarer Sorgfalt unabwendbar sind, verlängert sich die Leistungszeit angemessen. Neue Termine sind dann einvernehmlich zu vereinbaren. Die meisten Modelle sind normalerweise innerhalb 14 Tage lieferbar.

Versand, Gefahrenübergang

Jede Gefahr geht spätestens auf den Besteller über, wenn der Gegenstand unsere Räume verlässt. Das gilt auch, wenn der Transport mit unseren eigenen Beförderungsmitteln durchgeführt wird. Verzögert sich der Versand durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, so geht jede Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über.

Untersuchungs- und Rügepflicht

Der Besteller hat unsere Leistungen unverzüglich zu untersuchen und Mängel spätestens 10 Tage nach Eingang bzw. Erbringen am Bestimmungsort uns gegenüber schriftlich zu rügen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Beanstandungen oder Mängelrügen gelten Lieferung und Leistung als genehmigt.

Garantieleistung, Mängelhaftung

Die Garantiefrist beträgt 24 Monate. Ist die Lieferung/Leistung mangelhaft, so hat der Besteller Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Wir sind berechtigt, die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung zu verweigern, wenn dies mit unverhältnismässig hohen Kosten verbunden ist. Konnte der Mangel auch durch eine zweite Nachbesserung nicht beseitigt werden, kann der Besteller Rückgängigmachung des Kaufes oder Herabsetzung des Kaufpreises und Schadenersatz verlangen. Beanstandete Teillieferungen können nicht Anlass für Zurücknahme erteilter Aufträge sein. Die Ansprüche des Bestellers aus Mängelhaftung erlöschen, wenn er uns nicht die nötige Zeit und Gelegenheit zur Beseitigung der Mängel im Rahmen der normalen Geschäftszeit gibt. Die Gewährleistung entfällt, wenn Mängel durch Eingriffe nicht von uns autorisierter Personen entstehen. Die vorstehend aufgeführte Gewährleistung wird nur in dem Umfang und in Höhe erbracht, wie sie entstehen würde, wenn die gekaufte Sache an den Wohnsitz oder die gewerbliche Niederlassung des Bestellers verbracht worden wäre. Soweit sich die Aufwendungen dadurch erhöhen, dass die gekaufte Sache an einen anderen Ort verbracht wird, hat der Besteller diese Mehrkosten zu tragen.

Schadensersatzansprüche

Sonstige Schadensersatzansprüche des Bestellers gegen uns sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind. Dies gilt nicht in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften sowie in den Fällen, in denen bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.

Gültigkeitsklausel

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ungültig, so bleiben die übrigen Vereinbarungen wirksam

Erfüllungsort

Für beide Teile gilt als Erfüllungsort 77736 Zell am Harmersbach. Gerichtsstand ist das für 77736 Zell am Harmersbach zuständige Gericht.

Industrie Zubehör Schilli
Siegbert Schilli, Zellerstraße 6, D-77736 Zell am Harmersbach